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Auftragsverarbeitungsvertrag

Prueffaehiger Muster-Entwurf zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemaess Art. 28 DSGVO
LEGAL_DRAFT — Version 0.1 — Stand: Juli 2026

Wichtiger Hinweis: pruefbeduerftiger Entwurf, keine Rechtsberatung

Dieses Dokument ist ein Muster-Entwurf und noch nicht anwaltlich geprueft. Es stellt keine Rechtsberatung dar und begruendet keinen Anspruch auf rechtliche Vollstaendigkeit, Richtigkeit oder Eignung fuer einen konkreten Einsatzzweck.

Inhalt
  1. Vertragsparteien
  2. Gegenstand, Dauer und Beendigung des Auftrags
  3. Art und Zweck der Verarbeitung
  4. Art der personenbezogenen Daten
  5. Kategorien betroffener Personen
  6. Weisungsrecht des Verantwortlichen
  7. Vertraulichkeit
  8. Technische und organisatorische Massnahmen (Art. 32 DSGVO)
  9. Unterauftragsverarbeiter
  10. Unterstuetzungspflichten des Auftragsverarbeiters
  11. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
  12. Loeschung und Rueckgabe nach Beendigung
  13. Nachweise und Kontrollrechte (Audit)
  14. Ort der Verarbeitung und Drittlandtransfers
  15. Haftung, Schriftform, Rangfolge
  16. Anlage 1: Technische und organisatorische Massnahmen
  17. Anlage 2: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

§ 1 Vertragsparteien

Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung (nachfolgend „AVV“) wird geschlossen zwischen

Der AVV konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien fuer die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Auftragsverarbeiter im Rahmen des zugrunde liegenden Hauptvertrages (Nutzung der Plattform SauerlandAI, vgl. AGB) im Auftrag des Verantwortlichen durchfuehrt.

§ 2 Gegenstand, Dauer und Beendigung des Auftrags

2.1 Gegenstand

Gegenstand des Auftrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter zur Erbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen der Plattform SauerlandAI. Dazu gehoeren insbesondere der KI-gestuetzte Unternehmens-Chat, die Verarbeitung und Auswertung hochgeladener Dokumente, die Wissens- und Dokumentensuche sowie die Bereitstellung von Nutzerkonten, Protokollierung und Abrechnung.

2.2 Dauer

Die Dauer dieses AVV entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages. Der AVV endet automatisch mit dessen Beendigung, ohne dass es einer gesonderten Kuendigung bedarf.

2.3 Beendigung aus wichtigem Grund

Der Verantwortliche kann den AVV und den Hauptvertrag jederzeit fristlos kuendigen, wenn der Auftragsverarbeiter schwerwiegend gegen Vorschriften der DSGVO oder gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstoesst, eine Weisung des Verantwortlichen nicht ausfuehrt oder eine Kontrolle rechtswidrig verweigert.

§ 3 Art und Zweck der Verarbeitung

3.1 Art der Verarbeitung

Erheben, Erfassen, Organisieren, Speichern, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Uebermitteln innerhalb der eigenen Systemumgebung, Einschraenken, Loeschen und Vernichten von personenbezogenen Daten — ausschliesslich, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

3.2 Zweck der Verarbeitung

Keine Zweckaenderung: Der Auftragsverarbeiter verwendet die Inhalte des Verantwortlichen nicht zu eigenen Zwecken. Insbesondere werden Inhalte, Dokumente und Chat-Eingaben des Verantwortlichen nicht zum Training von KI-Modellen verwendet und nicht an externe Anbieter von KI-Modellen weitergegeben.

§ 4 Art der personenbezogenen Daten

Gegenstand der Verarbeitung sind folgende Datenarten:

DatenartBeispiele
Nutzer- und KontaktdatenName, dienstliche E-Mail-Adresse, Benutzerkennung, Rolle/Berechtigung
AuthentifizierungsdatenPasswort-Hashes, Sitzungskennungen, Anmeldezeitpunkte
InhaltsdatenChat-Eingaben und -Antworten, hochgeladene Dokumente und deren Inhalte, Notizen, Feedback
Nutzungs- und MetadatenZeitstempel, aufgerufene Funktionen, Umfang der Verarbeitung (fuer die Abrechnung)
Technische VerbindungsdatenIP-Adresse, Browser-/Geraetekennung in Sicherheitsprotokollen
Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) Nicht Gegenstand des Auftrags. Der Verantwortliche stellt sicher, dass er keine Daten besonderer Kategorien einstellt, sofern dies nicht ausdruecklich gesondert vereinbart und durch zusaetzliche Massnahmen abgesichert wurde.

Welche Inhaltsdaten konkret verarbeitet werden, bestimmt allein der Verantwortliche durch die Auswahl der Inhalte, die er in die Plattform einstellt.

§ 5 Kategorien betroffener Personen

§ 6 Weisungsrecht des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO)

§ 7 Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO)

§ 8 Technische und organisatorische Massnahmen (Art. 28 Abs. 3 lit. c, Art. 32 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewaehrleisten. Die Massnahmen sind in Anlage 1 beschrieben.

Private Kernverarbeitung mit technischem Freigabegate: Inhaltsdaten duerfen nur ueber einen konfigurierten und authentisierten privaten Transport an Modellworker uebermittelt werden. Zugelassen sind ausschliesslich TLS, ein WireGuard-Tunnel, ein Dienst auf demselben Rechner oder ein vom Auftragsverarbeiter ausdruecklich erklaertes eigenes Netz. Ohne einen dieser Wege und ohne Service-Authentisierungsnachweis muss die Verarbeitung geschlossen fehlschlagen. Beim erklaerten eigenen Netz erfolgt die Uebertragung zwischen Anwendung und Modellworker unverschluesselt innerhalb dieses Netzes; die Authentisierung des Modellworkers bleibt erforderlich. Welcher dieser Wege eingesetzt wird sowie der konkrete Betriebs- und Housing-Standort werden im kundenspezifisch vervollstaendigten Vertrag benannt.

Die serverseitige Verschluesselung ist keine Ende-zu-Ende-Verschluesselung. Optionale Web-Recherche, Zahlungsabwicklung, E-Mail und weitere Hilfsdienste sind eigenstaendige Datenfluesse; Empfaenger, Rollen, Orte und eine etwaige Drittlandgrundlage muessen in Anlage 2 fuer den konkreten Vertrag vollstaendig benannt werden.

Der Auftragsverarbeiter darf die Massnahmen im Laufe des Vertragsverhaeltnisses fortentwickeln. Das vereinbarte Schutzniveau darf dabei nicht unterschritten werden. Wesentliche Aenderungen sind zu dokumentieren und dem Verantwortlichen auf Anfrage mitzuteilen.

§ 9 Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 und Abs. 3 lit. d DSGVO)

9.1 Aktueller Stand

9.2 Genehmigung und Widerspruchsrecht

Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine schriftliche Genehmigung, weitere Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen ueber jede beabsichtigte Aenderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters mindestens 30 Tage im Voraus in Textform. Der Verantwortliche kann einer Aenderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Im Fall eines begruendeten Widerspruchs, der nicht einvernehmlich ausgeraeumt werden kann, ist der Verantwortliche zur ausserordentlichen Kuendigung des betroffenen Leistungsteils berechtigt.

9.3 Pflichten gegenueber Unterauftragsverarbeitern

§ 10 Unterstuetzungspflichten (Art. 28 Abs. 3 lit. e und f DSGVO)

10.1 Betroffenenrechte (Art. 12–23 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter unterstuetzt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen dabei, Antraege betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Loeschung, Einschraenkung der Verarbeitung, Datenuebertragbarkeit und Widerspruch zu beantworten. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser das Anliegen unverzueglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet es nicht selbst.

10.2 Sicherheit, Meldepflichten, Datenschutz-Folgenabschaetzung (Art. 32–36 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter unterstuetzt den Verantwortlichen unter Beruecksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfuegung stehenden Informationen bei:

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die hierfuer erforderlichen Informationen zu Verarbeitungstaetigkeiten, Systemumgebung und Schutzmassnahmen zur Verfuegung.

§ 11 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

§ 12 Loeschung und Rueckgabe nach Beendigung (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO)

§ 13 Nachweise und Kontrollrechte (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)

§ 14 Ort der Verarbeitung und Drittlandtransfers

§ 15 Haftung, Schriftform, Rangfolge

Anlage 1: Technische und organisatorische Massnahmen (Art. 32 DSGVO)

Die folgenden Massnahmen beschreiben das Schutzkonzept der Plattform SauerlandAI. Die Angaben sind bewusst ohne Details zur inneren Systemarchitektur gehalten; vertiefte Nachweise werden im Rahmen von § 13 auf Anfrage bereitgestellt.

1. Vertraulichkeit

BereichMassnahme
ZutrittskontrolleVerarbeitung in gesicherten Raeumlichkeiten bzw. einem gesicherten Rechenzentrum in Deutschland; Zutritt nur fuer berechtigte Personen, dokumentierte Schluessel-/Zutrittsverwaltung
ZugangskontrollePersoenliche Benutzerkonten, Passwort-Richtlinie, Speicherung von Passwoertern ausschliesslich als Hash, automatische Sitzungsbeendigung, gesicherter Fernzugriff fuer Administration
ZugriffskontrolleRollen- und rechtebasierte Zugriffssteuerung nach dem Need-to-know-Prinzip, getrennte Administrations- und Nutzerrollen, Protokollierung administrativer Zugriffe
TrennungskontrolleMandantentrennung: Inhalte, Dokumente und Wissensbasen verschiedener Kunden sind logisch getrennt; Zugriff nur im eigenen Mandantenkontext
PseudonymisierungTrennung von Inhalts- und Identifikationsdaten, wo dies fachlich moeglich ist; Datensparsamkeit in Protokollen
Keine Weitergabe an KI-AnbieterModellauswertung, Einbettung und Reranking laufen auf eigener Infrastruktur; keine Uebermittlung von Inhalten an externe KI-Dienste; keine Nutzung von Kundeninhalten fuer Modelltraining

2. Integritaet

BereichMassnahme
WeitergabekontrolleTransportverschluesselung (HTTPS/TLS) fuer alle Zugriffe; kein Versand von Kundeninhalten an Dritte
EingabekontrolleProtokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse (Anmeldung, Rechteaenderung, Loeschvorgaenge) mit Zeitstempel und Benutzerbezug
AenderungskontrolleVersionierte Softwareaenderungen, Pruefung vor Uebernahme in den Produktivbetrieb, Rueckrollmoeglichkeit

3. Verfuegbarkeit und Belastbarkeit

BereichMassnahme
VerfuegbarkeitskontrolleRegelmaessige Datensicherung, Ueberwachung der Dienste, Alarmierung bei Stoerungen, unterbrechungsfreie Stromversorgung und Klimatisierung im Rechenzentrum
WiederherstellbarkeitDokumentiertes Wiederherstellungsverfahren aus Datensicherungen; regelmaessige Pruefung der Wiederherstellbarkeit
BelastbarkeitLastueberwachung, Begrenzung paralleler Anfragen, Schutz gegen Ueberlastung und Missbrauch

4. Verfahren zur regelmaessigen Ueberpruefung, Bewertung und Evaluierung

Anlage 2: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

UnterauftragsverarbeiterLeistung / ZweckOrt der VerarbeitungStatus
Private KI-Modellauswertung, Einbettung (Embedding), Reranking, Vektorsuche und Dokumentenverarbeitung; optionale Web-Recherche ausgenommen [konkreten Betriebs-/Housing-Standort vor Vertragsschluss ergaenzen] Nur nach aktuellem Transport- und Service-Authentisierungsgate freigegeben
[vom Betreiber zu ergaenzen] Rechenzentrums-/Housing-Leistung, soweit Infrastruktur nicht in eigenen Raeumlichkeiten betrieben wird Deutschland Vor produktivem Einsatz zu benennen und vertraglich zu binden
PayPal [konkrete Gesellschaft und Rolle ergaenzen] Zahlungsabwicklung fuer Guthabenaufladungen (Verarbeitung von Zahlungs-, nicht von Inhaltsdaten) [zu ergaenzen] Bereits als Zahlungsweg vorgesehen; Gesellschaft, Rolle, Ort und Rechtsgrundlage vor Vertragsschluss zu vervollstaendigen
SearXNG / Brave Search / DuckDuckGo [tatsaechlich aktivierte Dienste ergaenzen] Optionale Web-Recherche nach sichtbarer Aktivierung; keine Freigabe fuer Geschaeftsgeheimnisse [je Dienst zu ergaenzen] Nur aktivierte Empfaenger mit Rolle, Datenkategorien, Ort und Drittlandgrundlage aufnehmen
[vom Betreiber zu ergaenzen] E-Mail-Versand fuer Systembenachrichtigungen, soweit eingesetzt [zu ergaenzen] Vor produktivem Einsatz zu benennen

Die jeweils aktuelle Fassung dieser Anlage wird dem Verantwortlichen auf Anfrage in Textform zur Verfuegung gestellt. Aenderungen richten sich nach § 9.2.

AVV-Entwurf pruefen

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Unternehmenskunden, die SauerlandAI zur Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzen, benoetigen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Bis zur Vervollstaendigung erhalten Sie einen prueffaehigen, nicht rechtsverbindlichen Entwurf unter:

E-Mail: datenschutz@lokale.it
Betreff: AVV-Anfrage — SauerlandAI
Anbieter: skillbox.nrw GmbH, Lars Malkus, Werdohl

Bitte nennen Sie Firma, Anschrift, vertretungsberechtigte Person und den geplanten Einsatzbereich. Ein unterschriftsreifes Exemplar steht erst nach vervollstaendigter Providerliste, bestaetigten Datenfluessen und anwaltlicher Freigabe bereit. Diese Webseite dient der Vorabinformation und ersetzt das unterzeichnete Vertragsexemplar nicht.